Streunende Strassenhunde

Obwohl Hunde in der Schweiz als Haustiere und Freunde des Menschen sehr beliebt sind, gibt es doch auch einige streunende Strassenhunde, um die sich niemand kümmert. Diese wurden meist entweder ausgesetzt oder sind entlaufen. Solche Hunde sind nicht nur selber in Gefahr, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Tiere und mitunter Menschen dar.

Streunende Hunde sind bei Bauern und Wildhütern aufgrund der BedImage result for Streunende Straßenhunderohung, sie sie für die Tiere in ihrer Obhut darstellen, ganz besonders unbeliebt. Sie laufen somit Gefahr erschossen oder verletzt zu werden. In manchen Schweizer Kantonen ist es den Behörden erlaubt, streunende Hunde erschiessen zu lassen (von einem Jäger oder Wildhüter). Hundebesitzer sind in diesen Kantonen gut beraten, ihren Hund nicht frei herumlaufen zu lassen, sondern an der Leine zu führen. In manchen Kantonen ist die Leine auch Pflicht. Es ist ratsam für Hundebesitzer, sich über das Hundegesetz in ihrem jeweiligen Kanton zu erkundigen.

Viele Strassenhunde fallen dem Hunger, mangelnder Hygiene, unbehandelten Verletzungen und Krankheiten zum Opfer. Auch der Zugang zu Trinkwasser ist nicht immer gewährt, besonders im Sommer und in den Städten. Hündinnen werden oft wiederholt schwanger und sind häufig zu schwach um sich um ihre Welpen zu kümmern oder überleben die Geburt selber nicht. Auch die winterliche Kälte ist eine grosse Gefahr für Strassenhunde, die oft in Minus-Temperaturen erfrieren, wenn sie keinen warmen Schlafplatz finden können.

Viele unserer Hunde sind ehemalige Strassenhunde, auf die wir durch die zuständigen Behörden aufmerksam geworden sind, und die wir bei uns aufgenommen haben. Diese Hunde sind oft durchaus familienfähig und können ohne Probleme vermittelt werden, sobald sie vom Tierarzt untersucht und behandelt worden sind. Informationen von der Öffentlichkeit sind oft der erste Hinweis auf streunende Strassenhunde, die Hilfe brauchen. Wenn ihnen ein Hund zugelaufen ist oder ihnen fällt ein streunender Hund auf, melden sie dies bitte der zuständigen Behörde, sodass dem Hund umgehend geholfen werden kann.